Mit der Maus ins Rathaus – erledigen Sie zahlreiche Behördengänge 24 Stunden am Tag, an 7 Tagen der Woche bequem und unkompliziert von zu Hause aus. Ihre Daten werden sicher und verschlüsselt an die Gemeinde Postmünster übermittelt und zu den Öffnungszeiten weiterverarbeitet. Nutzen Sie diesen kostenlosen Service, den wir im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten noch weiter ausbauen werden.
Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass
» Statusabfrage Personalausweis/Reisepass Fragen Sie den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres beantragten Personalausweises oder Reisepasses ab. Sie benötigen hierzu die Angaben zu Ihrem beantragten Dokument. Diese finden Sie auf dem Schriftstück, welches Ihnen bei der Beantragung ausgehändigt wurde.
» Reisedokumente für Kinder beantragen Mit diesem Online-Service können Sie Daten zur Antragsvorbereitung an die zuständige Pass- und Personalausweisbehörde elektronisch übermitteln. Die Angaben zu den Dokumenten beziehen sich auf Kinder zwischen 0 und 18 Jahren. Personen über 18 Jahren steht dieser Service nicht zur Verfügung.
» Verlusterklärung eines Dokumentes Sie haben Ihren Personalausweis oder Reisepass verloren oder er wurde gestohlen? Zeigen Sie den Verlust online bei der Passbehörde an. Wenn Sie Ihr verloren gemeldetes Dokument wiederfinden, müssen Sie dies der Passbehörde ebenfalls melden (siehe bei „Formulare zum Download (PDF)“).
» Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises/Reisepasses Wenn Sie Ihr beantragtes Dokument nicht selbst in der Passbehörde abholen können, können Sie hier eine andere Person dazu bevollmächtigen.
Formulare zum Download (PDF):
» Vollmacht zur Personalausweisabholung / Vollmacht zur Reisepassabholung Wenn Sie Ihr beantragtes Dokument nicht selbst in der Passbehörde abholen können, können Sie mit dem Formular eine andere Person dazu bevollmächtigen.
» Wiederauffinden eines Dokumentes Wenn Sie Ihr verloren gemeldetes Dokument wiederfinden, müssen Sie dies der Passbehörde anzeigen. Dies können Sie mit diesem Formular tun.
Zuzug / Umzug
» Voranmeldung eines Zuzuges (Registration) Sie möchten sich in unserer Gemeinde anmelden, weil Sie neu zugezogen sind und bisher keinen Wohnsitz angemeldet haben? Dann können Sie hier vor Ihrem Besuch im Einwohnermeldeamt bereits Ihre Zuzugsdaten übermitteln.
» Voranmeldung eines Umzuges Wenn Sie innerhalb unseres Gemeindegebiets umziehen, können Sie vor Ihrem Besuch im Einwohnermeldeamt die Umzugsmeldung übermitteln.
» Anmeldung eines Nebenwohnsitzes Wenn Sie bereits einen (Haupt)Wohnsitz in der Gemeinde Postmünster haben und diesen nicht aufgeben, können Sie hier online eine Nebenwohnung in der Gemeinde voranmelden. Haben Sie noch keine Wohnung in der Gemeinde Postmünster, so ist ein Zuzug anzumelden. Möchten Sie bei einem bestehenden Hauptwohnsitz in unserer Gemeinde eine bestehende Nebenwohnung in unserer Gemeinde aufgegeben, ist ein Umzug zu erfassen.
» Abmeldung eines Nebenwohnsitzes Sie können hier online eine Nebenwohnung abmelden, wenn Sie in der Gemeinde Postmünster Ihren Hauptwohnsitz haben. Es ist dabei unerheblich, in welchem Ort die Nebenwohnung besteht.
» Statuswechsel Wenn Sie bereits mit Nebenwohnung in der Gemeinde Postmünster wohnen und diese Wohnung zur Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung werden soll, können Sie diesen sog. Statuswechsel hier online voranmelden.
» Abmeldung ins Ausland Sie sind in der Gemeinde Postmünster mit einem Wohnsitz gemeldet und verziehen ins Ausland? Dann müssen Sie Ihren Wohnsitz abmelden, was Sie hier online erledigen können.
» Vollmacht Wohnsitzänderung Wenn Sie nicht selbst ins Einwohnermeldeamt kommen können, um Ihren Wohnsitz an- oder abzumelden, können Sie hier eine andere Person dazu bevollmächtigen.
» Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz Ihr*e Vermieter*in bzw. Hauseigentümer*in muss Ihren Zuzug mit diesem Formular bestätigen. Dies kann hier online ausgefüllt werden. Das gedruckte Formular ist vom Wohnungsgeber zu unterschreiben und zur Anmeldung mitzubringen.
Formulare zum Download (PDF):
» Wohnungsgeberbestätigung (home owner confirmation) Ihr*e Vermieter*in bzw. Hauseigentümer*in muss Ihren Zuzug mit diesem Formular bestätigen. Dieses Formular ist ausgefüllt zur Anmeldung mitzunehmen.
Anträge Meldewesen
» Einfache Meldebescheinigung Im Zweifelsfall fragen Sie bei der anfordernden Stelle nach, ob Sie eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung beibringen müssen.
» Erweiterte Meldebescheinigung In der Regel wird diese Form der Meldebescheinigung für standesamtliche Angelegenheiten (z.B. Anmeldung der Eheschließung) benötigt. Im Zweifelsfall fragen Sie bei der anfordernden Stelle nach, ob Sie eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung beibringen müssen.
» Meldebescheinigung zur Vorlage beim Rentenversicherungsträger Wenn Sie Ihrem Rentenversicherungsträger eine Meldebescheinigung übersenden müssen, können Sie diese für Rentenzwecke kostenfrei hier beantragen.
» Einfache Melderegisterauskunft Mit berechtigtem Interesse können Sie hier über eine andere Person eine kostenpflichtige Einfache Melderegisterauskunft einholen.
» Führungszeugnis Hier können Sie ein Führungszeugnis der Belegart „N“ (Führungszeugnis für Privatpersonen/eigene Zwecke) online beantragen. Bitte beachten Sie: es gibt weitere Belegarten des Führungszeugnisses (z.B. Führungszeugnis für Behörden – Belegart „O“), die nicht online beantragt werden können. Bitte erkundigen Sie sich bei der anfordernden Stelle, welches Führungszeugnis Sie genau benötigen.
» Auskunftssperre Eine Auskunftssperre kann für Ihre Person gespeichert werden, wenn eine Übermittlung Ihrer Daten an eine andere Stelle für Sie eine Gefahr für Leib und Leben oder andere schutzwürdige Belange darstellen würde. Dieser Antrag muss begründet werden. Auf Grund der eventuellen Eilbedürftigkeit des Antrags ist eine Beantragung online möglich. Eine Vorsprache in Ihrem Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro zu Ihrem Antrag ist aber trotzdem erforderlich.
» Übermittlungssperre Die im Melderegister gespeicherten Personen haben gemäß § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz das Recht, der Übermittlung ihrer Daten an bestimmte Zielgruppen (z.B. Religionsgesellschaften, Parteien etc.) zu widersprechen.
Gewerbe / Gaststätten / Fischerei
» Gewerbeanmeldung Hier können Sie online ein Gewerbe im Gemeindegebiet anmelden. Die Gewerbeanmeldung kostet 15 Euro und wird in Rechnung gestellt. Alternativ können Sie den Antrag auch als PDF-Formular (siehe unten) ausfüllen und an die Gemeinde Postmünster senden.
» Gewerbeummeldung Hier können Sie online ein Gewerbe im Gemeindegebiet ummelden (Voraussetzung: eine Gewerbeanmeldung für ein Gewerbe im Gemeindegebiet liegt vor und an dieser ändert sich z.B. eine Tätigkeit oder Adresse der Betriebsstätte). Die Gewerbeummeldung kostet 15 Euro und wird in Rechnung gestellt. Alternativ können Sie den Antrag auch als PDF-Formular (siehe unten) ausfüllen und an die Gemeinde Postmünster senden.
» Gewerbeabmeldung Hier können Sie online ein angemeldetes Gewerbe im Gemeindegebiet abmelden. Die Gewerbeabmeldung kostet 15 Euro und wird in Rechnung gestellt. Alternativ können Sie den Antrag auch als PDF-Formular (siehe unten) ausfüllen und an die Gemeinde Postmünster senden.
» Auskunft aus dem Gewerberegister Bei nachgewiesenem berechtigten Interesse, kann hier eine Auskunft aus dem Gewerberegister der Gemeinde Postmünster beantragt werden. Die Gebühr wird in Rechnung gestellt.
» Gewerbezentralregisterauskunft Sie haben hier die Möglichkeit, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online zu beantragen.
» Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG) Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden. Eine solche Gestattung können Sie beantragen und erhalten, wenn z.B. ein Vereinsfest o.ä. angemeldet werden soll.
» Anzeige bzw. Beantragung auf Erlaubnis einer öffentlichen Veranstaltung nach Art. 19 LStVG Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. Eine solche Erlaubnis müssen Sie beantragen, wenn z.B. eine Veranstaltung in einem Gasthaus o.ä. stattfinden soll.
» Antrag auf Erteilung eines Fischereischeins Sie haben hier die Möglichkeit, einen Fischereischein online zu beantragen.
Formulare zum Download (PDF):
» Gewerbeanmeldung Mit diesem Formular können Sie ein Gewerbe anmelden. Die Gewerbeanmeldung kostet 15 Euro und wird in Rechnung gestellt.
» Gewerbeummeldung Mit diesem Formular können Sie bei Ihrem bereits angemeldeten Gewerbe eine Änderung (z.B. Tätigkeitsänderung/-erweiterung etc.) melden. Die Gewerbeummeldung kostet 15 Euro und wird in Rechnung gestellt.
» Gewerbeabmeldung Mit diesem Formular können Sie Ihr angemeldetes Gewerbe abmelden. Die Gewerbeabmeldung kostet 15 Euro und wird in Rechnung gestellt.
» Antrag auf vorübergehende gaststättenrechtliche Erlaubnis gemäß § 12 GastG Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden. Eine solche Gestattung können Sie beantragen und erhalten, wenn z.B. ein Vereinsfest o.ä. angemeldet werden soll.
Gemeindekasse
» Anmeldung eines Hundes (Hundesteuer) Hunde, die sich seit mindestens drei Monaten im Gemeindegebiet aufhalten, sind bei der Gemeinde Postmünster anzumelden.
» Abmeldung eines Hundes (Hundesteuer) Bei Tod des Hundes oder Wegzug an einen anderen Wohnort können Sie hier Ihren Hund von der Hundesteuer abmelden.
» Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats Hier können Sie für wiederkehrende Abbuchungen jeder Art den automatischen Abbuchungsauftrag erteilen. Wichtig: Wir benötigen hierzu Ihre persönliche Unterschrift. Bitte senden Sie den ausgefüllten Vordruck ausschließlich per Brief zurück – eine Erteilung per Telefon, Fax oder E-Mail ist nicht möglich, da Ihre Unterschrift im Original vorliegen muss.
» Erklärung über einen Eigentumswechsel Sie haben Ihre Immobilie auf dem Gemeindegebiet Postmünster verkauft? Teilen Sie dies hier der Gemeinde mit.
Formulare zum Download (PDF):
» Anmeldeformular Hundesteuer Sie können Ihren Hund entweder mit „Anmeldung Hundesteuer“ direkt online anmelden oder Sie drucken hier das PDF aus und senden es ausgefüllt an die Gemeinde Postmünster.
» Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats Sie können Ihr SEPA-Lastschriftmandat entweder mit „Antrag SEPA-Lastschriftmandat“ direkt online ausfüllen oder Sie drucken hier das PDF aus. Wichtig: Wir benötigen hierzu Ihre persönliche Unterschrift. Bitte senden Sie den ausgefüllten Vordruck ausschließlich per Brief zurück – eine Erteilung per Telefon, Fax oder E-Mail ist nicht möglich, da Ihre Unterschrift im Original vorliegen muss.
Fundbüro
» Suche verlorener Gegenstände Hier können Sie online nach abgegebenen Fundsachen in einem festgelegten Umkreis suchen. Bitte beachten: nur Fundbüros, die auch dieses Online-Fundbüro im Einsatz haben, werden in der Suche aufgelistet.
Bauamt
» Defekte Straßenleuchte melden Sie haben hier die Möglichkeit, eine defekte Straßenleuchte im Gemeindegebiet online zu melden. Das Bayernwerk wird sich dann zeitnah um eine Reparatur kümmern.
» Anforderung amtlicher Lageplan zur Bauvorlage Zur Einreichung eines Bauantrages benötigen Sie in der Regel einen amtlichen Lageplan. Liegt das betreffende Baugrundstück im Gemeindegebiet Postmünster, können Sie den Lageplan bei der Gemeinde hier anfordern. Der Versand erfolgt per Post. Alternativ erhalten Sie den Lageplan auch beim Vermessungsamt Pfarrkirchen.
» Antrag auf isolierte Abweichung/Befreiung Ihr Anwesen befindet sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und Sie möchten ein grundsätzlich verfahrensfreies Bauvorhaben errichten, das aber gegen die Fesetzungen im Bebauungsplan verstößt? Dann können Sie hier eine sog. isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes durch die Gemeinde beantragen. Die Befreiung wird vom Bauausschuss erteilt. Im Anschluss ergeht ein Bescheid, der kostenpflichtig ist.
» Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen (§ 45 StVO) Bei Maßnahmen im Straßenbereich von Gemeindestraßen benötigen Sie eine Erlaubnis durch die Straßenverkehrsbehörde (Gemeinde Postmünster). Hier können Sie die (kostenpflichtige) straßenverkehrsrechtliche Anordnung online beantragen.
» Antrag auf Zuteilung/Änderung einer Hausnummer In der Regel erhalten Sie automatisch bei betreffenden Baumaßnahmen/Neubauten eine Hausnummer durch die Gemeinde zugeteilt. Sollte dies nicht erfolgt sein, können Sie hier einen Antrag stellen. Änderungswünsche nehmen wir hier ebenfalls entgegen und werden wir nach Eingang prüfen.
» Erklärung zum Ausbau eines Dachgeschosses Sie haben das Dachgeschoss Ihres Anwesens ausgebaut? Dann müssen Sie dies der Gemeinde nach der geltenden Gebühren- und Beitragssatzung zur Entwässerungsanlage mitteilen, da Dachgeschosse beitragspflichtig werden, wenn sie ausgebaut sind.
Soziales
» Deutsche Rentenversicherung: Anträge online stellen Für Versicherte in der Deutschen Rentenversicherung stehen diverse Online-Dienste zur Verfügung. Hier können Sie unter anderem auch viele Anträge sofort online ausfüllen.
» Meldebescheinigung zur Vorlage beim Rentenversicherungsträger Wenn Sie Ihrem Rentenversicherungsträger eine Meldebescheinigung übersenden müssen, können Sie diese für Rentenzwecke kostenfrei hier beantragen.
» Parkausweis für Schwerbehinderte Schwerbehinderte, die die Voraussetzungen für einen EU-einheitlichen Parkausweis erfüllen, können diesen hier online beantragen.
» Antrag auf Gastschulbesuch Hier können Sie einen Gastschulantrag online stellen.
Formulare zum Download (PDF):
» Deutsche Rentenversicherung: PDF-Formulare Die Deutsche Rentenversicherung stellt Ihren Versicherten an dieser Stelle die wichtigsten Formulare als ausfüllbare und speicherbare PDF-Formulare zur Verfügung.
» Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau/Landwirtschaftliche Alterskasse: PDF-Formulare Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, umgangssprachlich oft auch nur Landwirtschaftliche Alterskasse genannt, bietet PDF-Formulare für Rentenanträge oder Unfallanzeigen an.
» Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises Füllen Sie das Formular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es an die für den Regierungsbezirk Niederbayern zuständige Stelle: Zentrum Bayern Familie und Soziales, Friedhofstraße 7, 84028 Landshut
» Rundfunkbeitrag / GEZ-Formulare Hier finden Sie Anträge rund um den Rundfunkbeitrag (z.B. Wohnung anmelden, Befreiung beantragen etc.).
Friedhof Postmünster
» Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Für das Aufstellen oder Verändern eines Grabmals auf dem Gemeindefriedhof in Postmünster benötigten Sie von der Friedhofsverwaltung eine Genehmigung (kostenpflichtig), welche Sie hier einholen können.
» Erklärung über die Umschreibung eines Grabnutzungsrechts Der jeweils bei der Gemeinde eingetragene Grabnutzungsberechtigte für eine Grabstätte auf dem Gemeindefriedhof in Postmünster fungiert als Ansprechpartner und Rechnungsempfänger. Änderungen können Sie uns hier mitteilen.
Standesamt Stadt Pfarrkirchen
Die Gemeinde Postmünster verfügt über kein eigenes Standesamt. Zuständig für die Gemeinde Postmünster ist das Standesamt der Stadt Pfarrkirchen, bei dem Sie u.a. folgende Urkunden online beantragen können:
» Beantragung Geburtsurkunde Sie sind im Gemeindegebiet Postmünster oder Stadtgebiet Pfarrkirchen geboren? Dann können Sie beim zuständigen Standesamt Pfarrkirchen Ihre Geburtsurkunde ausstellen lassen. Geburtsurkunden erhalten Sie immer vom Standesamt Ihres Geburtsortes.
» Beantragung Eheurkunde Sie haben im Gemeindegebiet Postmünster oder Stadtgebiet Pfarrkirchen geheiratet? Dann können Sie beim zuständigen Standesamt Pfarrkirchen Ihre Heiratsurkunde ausstellen lassen.
» Beantragung Lebenspartnerschaftsurkunde Sie haben im Gemeindegebiet Postmünster oder Stadtgebiet Pfarrkirchen eine Lebenspartnerschaft begründet? Dann können Sie beim zuständigen Standesamt Pfarrkirchen Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde ausstellen lassen.
» Beantragung Sterbeurkunde Ihr*e Angehörige*r ist im Gemeindegebiet Postmünster oder Stadtgebiet Pfarrkirchen verstorben? Dann können Sie beim zuständigen Standesamt Pfarrkirchen die Sterbeurkunde ausstellen lassen. Sterbeurkunden erhalten Sie immer vom Standesamt des Sterbeortes der verstorbenen Person.
Wahlen / Abstimmungen
» Bewerbung als Wahlhelfer*in Die Gemeinde Postmünster sucht laufend Wahlhelfer*innen (m/w/d), die am Wahltag im Wahllokal bzw. bei der anschließenden Stimmauszählung mithelfen wollen. Persönliche Voraussetzungen für das Amt: deutsche/r Staatsbürger/in, 18. Lebensjahr vollendet (bei Europawahl: 16. Lebensjahr), seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik wohnend, kein Ausschluss vom Wahlrecht. Wahlhelfer*innen erhalten für Ihren Dienst am Wahltag eine Aufwandsentschädigung.
Europawahl am 09.06.2024:
» Wahlschein / Briefwahlunterlagen online beantragen
Kommunalwahlen am 15.03.2020: