Ex-Ante-Veröffentlichungen
Die Gemeinde Postmünster ist gem. § 19 Abs. 5 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A) in ihrer Funktion als Auftraggeber verpflichtet, Unternehmen fortlaufend über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A, deren voraussichtlicher Auftragswert die Summe von 25.000,- € ohne Umsatzsteuer übersteigt, zu informieren.
Ex-Post-Veröffentlichungen
Des weiteren sind wir zur effektiven Vorbeugung gegen Unregelmäßigkeiten bei Auftragsvergaben im Sinne einer nachträglichen Transparenz ebenso verpflichtet, diverse Informationen über vergebene Aufträge zu veröffentlichen (§ 20 Abs. 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A). Eine Veröffentlichung ist immer dann erforderlich, wenn das jeweilige Auftragsvolumen ohne Umsatzsteuer einen Wert von 15.000,- € (Bauleistungen) bzw. 25.000,- € (Liefer- und Dienstleistungen) überschreitet.
Veröffentlichungen:
Prallwände Kleinsporthalle (Turnhalle der Grundschule Postmünster, Schulstr. 5, 84389 Postmünster):
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Neubau eines Ableitungskanals und eines Regenüberlaufbeckens in Neuhofen, Gemeinde Postmünster:
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Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Schalldorf – Rahberg, BA I: Schwanhof – Rahberg, Straßenbauarbeiten:
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Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Schalldorf – Rahberg, BA II: Schalldorf – Rahberg, Straßenbauarbeiten:
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Sanierung der Waldstraße, Straßenbauarbeiten:
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