Häufige Fragen aus sämtlichen Lebenslagen haben wir hier für Sie zusammengetragen und kurz beantwortet. Sollte Ihre Frage nicht beantwortet werden, können Sie uns jederzeit kontaktieren.
Ausweisdokumente
Kann jemand anderes ein Ausweisdokument für mich beantragen bzw. kann ich den Antrag mit nach Hause nehmen?
Nein, dies ist aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen und nicht vorgesehen. Da es sich bei Ausweisen um höchstpersönliche Dokumente handelt, ist das persönliche Vorsprechen zwingend erforderlich, da die Meldebehörde die Möglichkeit haben muss, die Identität der betreffenden Person zweifelsfrei festzustellen, z.B. durch Abgleich mit dem Passfoto. Ausnahmen hiervon können ausschließlich bei erheblichen körperlichen Beeinträchtigungen (z.B. dauerhafter Bettlägerigkeit) gemacht werden. Hier wird die Antragsaufnahme durch einen Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung vor Ort durchgeführt.
Die Abholung von Ausweisdokumenten durch andere Personen ist mittels Vorlage einer Vollmacht jederzeit möglich.
Was ist die eID-Funktion?
Bei der Antragsstellung für den Personalausweis händigen wir ein Infoheft aus, in dem detaillierte Informationen über die Online-Ausweisfunktion enthalten sind.
Ich habe noch ältere Passfotos zu Hause. Kann ich diese noch für ein neues Ausweisdokument benutzen?
Sowohl für einen Personalausweis als auch einen Reisepass müssen biometrische Passfotos vorliegen. Dies gilt für ALLE Ausweisdokumente (auch vorläufige Ausweise). Andere Bilder können nicht mehr verwendet werden. Ebenso ist es ausgeschlossen, ein Ausweisdokument komplett ohne Foto auszustellen.
Wie lange dauert es, bis meine Ausweise da sind?
Personalausweise: ca. 2 Wochen, es kommt eine schriftliche Benachrichtigung
Reisepässe: ca. 6-8 Wochen, es kommt keine Benachrichtigung
vorläufige Dokumente: können in der Regel sofort oder zeitnah erstellt und mitgenommen werden
Was kosten die Dokumente?
Personalausweis: 22,80 EUR (bis 24 Jahre), 37,00 EUR (ab 24 Jahre)
Reisepass: 37,50 EUR (bis 24 Jahre), 70,00 EUR (ab 24 Jahre)
Vorläufiger Personalausweis: 10,00 EUR
Vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR
Einwohnermeldeamt
Was muss ich zur Wohnsitzanmeldung mitbringen?
Ausweisdokumente von allen zuziehenden Personen
Ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung
Innerhalb welcher Frist muss ich mich anmelden?
Die Anmeldung muss binnen zwei Wochen nach Bezug erfolgen. Die Anmeldung ist kostenlos.
Muss ich mich am alten Wohnort abmelden?
Wenn der neue Wohnort innerhalb Deutschlands liegt, muss man sich nicht gesondert abmelden, die Abmeldung erfolgt automatisch mit der Anmeldung am neuen Wohnort. Ausnahmen: Wegzug ins Ausland, Aufgabe von Nebenwohnungen. Hier ist eine Abmeldung erforderlich.
Standesamtliches
Ich benötige eine Geburtsurkunde. Bekomme ich diese auf der Gemeindeverwaltung?
Geburtsurkunden erhalten Sie ausschließlich auf dem Standesamt des Ortes, in dem Sie geboren sind. Da Postmünster jedoch über kein eigenes Standesamt mehr verfügt, erhalten Sie diese auf dem Standesamt bei der Stadt Pfarrkirchen.
Kann ich in Postmünster standesamtlich heiraten?
Ja, eine Trauung im Trauzimmer des Rathauses Postmünster durch den 1. Bürgermeister ist jederzeit möglich. Die Anmeldung zur Eheschließung muss jedoch am Standesamt Pfarrkirchen (Rathaus II) erfolgen.
Wohnungsmarkt
Gibt es in Postmünster einen Mietpreisspiegel?
Nein, solche existieren in der Regel nur in größeren Orten.
Gibt es eine Übersicht über freie Wohnungen oder Häuser in Postmünster, die zu mieten oder kaufen sind?
Nein, eine Übersicht hierüber wird auf Gemeindeebene nicht geführt.
Kassenwesen und Zahlungen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Postmünster?
Die Hundesteuer beträgt 30 EUR pro Hund, Ausnahme: Kampfhunde, je 300 EUR pro Hund. Die Abrechnung findet einmal pro Jahr im Mai statt. An- und Abmeldungen von Hunden bitten wir baldmöglichst anzuzeigen.
Kann die Kanalgebührenabrechnung auch an den Mieter einer Immobilie zugestellt werden?
Nein, aus rechtlichen Gründen kann diese ausschließlich dem Eigentümer zugestellt werden.
Wie setzt sich die Höhe der Kanalgebührenabrechnung zusammen?
Sie setzt sich zusammen aus Grundgebühr und jeweiligem Wasserverbrauch.
Wann müssen die Gebühren bezahlt werden?
Die Gebühren werden zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen fällig. Wenn eine Einzugsermächtigung erteilt ist, erfolgt der Einzug der Gebühren automatisch zu den genannten Terminen.
Kann ich im Rathaus mit EC-Karte bezahlen?
Nein, auf der Gemeindeverwaltung ist nur Barzahlung möglich.
Ich habe einen Kleineinleiterbescheid erhalten, obwohl ich den Befreiungstatbestand erfülle. Wie kann das sein?
Eine Befreiung erfolgt nur, wenn beide Prüfberichte aus Frühling und Herbst des betreffenden Jahres auf der Gemeindeverwaltung vorgelegt wurden.
Was ist der Unterschied zwischen Friedhofsunterhalt und Friedhofsgebühr?
Bei der Friedhofsgebühr handelt es sich um die Gebühr für den Erwerb des Grabnutzungsrechts, welche alle zwölf Jahre zu entrichten ist. Der Friedhofsunterhalt ist jährlich fällig und deckt Kosten wie z.B. Pflege, Wasser, etc..
Ver- und Entsorgung
Woher bekomme ich meine grauen/blauen Müllsäcke?
Diese werden bereits seit längerem vom AWV direkt angeliefert und sind nicht mehr auf der Gemeindeverwaltung abzuholen. Die Auslieferung erfolgt etwa im März. Nach wie vor gibt es auf der Gemeindeverwaltung rote Restmüllsäcke zu kaufen.
Wer ist zuständig für Fragen oder Probleme die Wasserversorgung betreffend?
Zuständig ist der Zweckverband Wasserversorgung Rottal, Tel. 08561/6337.
Sicherheitsrecht
Wo sind Hunde in Postmünster anzuleinen?
Die Regelungen und der Geltungsbereich ergibt sich aus der Hundehaltungsverordnung der Gemeinde Postmünster, die online eingesehen werden kann. Der Verordnung ist auch eine Übersichtskarte beigefügt: Hundehaltungsverordnung öffnen
Was ist zu tun, wenn ich ein Feuer (Lagerfeuer, Sonnwendfeuer, Wiedverbrennung etc.) entzünden möchte?
Öffentliche Feuer jeder Art (z.B. wenn Laub oder Wied verbrannt wird oder auch Lagerfeuer) müssen bei der Gemeinde rechtzeitig, also mind. 2 Werktage vorher, angezeigt werden. Diese Information (Tag, Ort und Uhrzeit) leitet die Gemeinde dann an die zuständige Feuerwehr weiter. Damit soll vermieden werden, dass Fehlalarme ausgelöst werden, wenn ein Notruf diesbezüglich bei der Rettungsleitstelle eingeht. Wird das Feuer nicht rechtzeitig angemeldet und wird deswegen ein Feuerwehreinsatz notwendig, können Schadensersatzforderungen die Folge sein.
Wann muss ich ein öffentliches Fest anmelden?
Eine Anmeldung muss spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung erfolgen.
Welchen Lichtraum müssen Anpflanzungen an Straßen einhalten?
Anpflanzungen wie Sträucher, Bäume, Hecken usw. müssen innerorts mind. bis zur eigenen Grundstücksgrenze bzw. außerorts bis mind. 1,50 m zur Fahrbahnkante zurückgeschnitten werden. Auch muss eine lichte Durchfahrtshöhe von 4,50 m erreicht werden. Bedenken Sie, dass eben auch LKW’s (z.B. Müllabfuhr) diese Höhe brauchen und auch die gesamte Fahrbahnbreite zur Verfügung stehen muss, um einen gefahrlosen Begegnungsverkehr gewährleisten zu können.
Rund um den Rottauensee
Ich möchte am Rottauensee grillen oder zelten – was muss ich tun?
Kontaktieren Sie hierzu bitte den Zweckverband Erholungsgebiet Pfarrkirchen-Postmünster bei der Stadt Pfarrkirchen unter Tel. 08561/306-0. Dieser kümmert sich um die Belegung der vorhandenen Grillplätze.
Sind die Langlaufloipen schon gespurt?
Auch hier kann der Zweckverband Erholungsgebiet Pfarrkirchen-Postmünster bei der Stadt Pfarrkirchen unter Tel. 08561/306-0 über den aktuellen Stand Auskunft geben.
Rente
Ich möchte mich über die Rente beraten lassen – bin ich bei der Gemeinde richtig?
Rentenberatung kann Ihnen nur die Deutsche Rentenversicherung geben, da nur diese Zugriff auf Ihre Versicherungsdaten hat und daher rechtssichere Auskünfte und Berechnungen erteilen kann. Jeden Dienstag Vormittag findet hierzu eine Sprechstunde im Rathaus II (Ringstraße) der Stadt Pfarrkirchen statt. Termine müssen vorab telefonisch über die Servicehotline 0800/6789100 vereinbart werden.
Kann bzw. muss ich bei der Gemeinde einen Rentenantrag stellen?
Das Rentenamt im Bürgerbüro ist Ihnen bei der Antragstellung behilflich und nimmt Ihren Antrag auf Wunsch auf. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, den Antrag selbst online über die Homepage der Deutschen Rentenversicherung oder mittels Papieranträgen zu stellen.
Ich möchte in Rente gehen. Wie weit im Voraus muss ich kommen um den Rentenantrag zu stellen?
Laut der Deutschen Rentenversicherung wird eine Vorlaufzeit von 3 Monaten vor dem gewünschten Renteneintrittsdatum empfohlen. Bei Hinterbliebenenrenten (z.B. Witwe-/Witwerrente) ist der Antrag innerhalb des sog. „Sterbevierteljahres“ (ein Zeitraum von 3 Monaten ab dem Sterbetag) zu stellen.
Welche Unterlagen muss ich zur Rentenantragstellung mitnehmen?
Für einen „normalen“ Altersrentenantrag benötigen wir zumindest: neueste Rentenauskunft / Versicherungsverlauf, Bankverbindung (BIC + IBAN), Krankenversichertenkarte, gültiges Ausweisdokument. Bei Hinterbliebenenrenten benötigten wir zudem eine Rentenversichertennummer der/des Verstorbenen. Im Einzelfall kann es sein, dass noch weitere Unterlagen benötigt werden oder im Lauf des Rentenantrags noch weitere Unterlagen beigebracht werden müssen.