In letzter Zeit häufen sich wieder die Beschwerden im Rathaus wegen der Nichtbeachtung der Anleinpflicht für Hunde im Gemeindegebiet. Nach der Hundehaltungsverordnung der Gemeinde sind große Hunde, deren Schulterhöhe mindestens 50 cm beträgt, sowie Kampfhunde auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen stets anzuleinen. Die Verordnung mit einer Karte für deren genauen Geltungsbereich ist auf der Homepage der Gemeinde Postmünster einsehbar. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 1.000 EUR geahndet werden.
Auf den ersten Blick mag es verwundern, warum die Anleinpflicht nicht für „alle“ Hunde, sondern eben nur für „große“ Hunde gilt. Das bayerische Landesrecht gibt hier den rechtlichen Rahmen vor, für welche Hunde die Gemeinde eine allgemeine Anleinpflicht erlassen kann. Nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz ist dies nur für Hunde möglich, deren Schulterhöhe mindestens 50 cm beträgt. Für kleinere Hunde ist dies nicht möglich – selbst, wenn die Gemeinde dies wollte. Sollte dies bei einem kleineren Hund aufgrund eines Vorfalles notwendig werden, so kann dies nur im Rahmen einer Einzelfallanordnung geschehen.
Bußgeldverfahren eingeleitet
Die Gemeinde Postmünster hat zusammen mit der Polizeiinspektion Pfarrkirchen Kontrollen im Gemeindegebiet, insbesondere im Naherholungsgebiet um den Rottauensee, durchgeführt. Hierbei wurden drei Verstöße festgestellt, ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet. Diese Kontrollen werden in regelmäßigen Abständen wiederholt. Die Gemeinde bittet alle Hundehalter, sich mit den entsprechenden Regelungen vertraut zu machen und diese auch konsequent einzuhalten.
Die gesamte Verordnung mit Karte vom Geltungsbereich können Sie hier einsehen: Verordnung der Gemeinde Postmünster zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde (Hundehaltungsverordnung – HVO)