Aktuelle Informationen rund um die Wahl (Stand: 06.02.2025):
- Postalischer Zugang der Wahlbenachrichtigungen erfolgt (ca. Ende Januar)
- Online können die Briefwahlunterlagen jederzeit hier beantragt werden
- Ein Versand/Aushändigung/Abholung der Briefwahlunterlagen ist ab sofort möglich, da seit 05.02.2025 die Stimmzettel da sind. Die aufgestauten Anträge wurden am 05./06.02.2025 bearbeitet und mit der Post versandt, sodass die Unterlagen in den nächsten Tagen bei Ihnen eintreffen werden.
Dennoch dürfte in den allermeisten Fällen dann immer noch ausreichend Zeit bleiben, die Unterlagen zu bekommen, auszufüllen und ans Rathaus zurückzuleiten.
Allgemeine Informationen rund um die Wahl:
Alle vier Jahre finden in Deutschland die Wahlen zum Deutschen Bundestag statt. Gewählt wird in diesem Jahr vorgezogen am Sonntag, den 23. Februar. In Vorbereitung auf den Wahltag geben wir hier einen kleinen Überblick mit Informationen zum Wahlablauf in der Gemeinde Postmünster.
Stichtag für die Eintragung ins Wählverzeichnis ist der 12.01.2025. Sie werden in der Gemeinde/Stadt in das Wählerverzeichnis automatisch eingetragen, in der Sie an diesem Tag mit Hauptwohnung gemeldet sind. Ausnahmen und „Umschreibungen“ bei Umzügen bis Anfang September sind möglich – informieren Sie sich hierzu bei Ihrer künftigen Wohnsitzgemeinde.
In der Zeit vom 03.02. bis 07.02.2025 liegt das Wählerverzeichnis während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme auf. Hier können Wahlberechtigte die Richtigkeit oder Vollständigkeit ihrer eigenen Personendaten überprüfen.
Etwa Ende Januar/Anfang Februar werden die Wahlbenachrichtigungsbriefe an alle wahlberechtigen Personen per Post versandt. Bei den Bundestagswahlen dürfen alle deutschen Staatsbürger*innen wählen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Ausländische Staatsbürger*innen dürfen bei den Bundestagswahlen nicht abstimmen.
In der Gemeinde Postmünster wird es zwei Urnenwahllokale und zwei Briefwahlvorstände geben. Briefwahl können Wahlberechtigte regulär bis Freitag, 21.02.2025 bei der Gemeindeverwaltung beantragen. Bei persönlicher Vorsprache bringen Sie am besten den Wahlbenachrichtigungsbrief und ein Ausweisdokument mit. Bei schriftlicher Beantragung ist die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes vollständig auszufüllen und dieser in einem frankierten Kuvert an die Gemeinde zu senden bzw. in den Postkasten am Rathaus zu werfen. Eine Mitnahme von Wahlunterlagen für andere Personen ist nur dann möglich, wenn die Vollmacht auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes vollständig vom Vollmachtgeber ausgefüllt wurde. Achten Sie deshalb insbesondere darauf, dass der Brief richtig ausgefüllt und vor allem auch von der wahlberechtigten Person unterschrieben wurde! Am einfachsten ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen online. Über unsere Onlineformular können Sie diese jederzeit bequem und komfortabel beantragen. Die Unterlagen werden Ihnen dann per Post zugestellt.
Die Wahllokale haben am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Es gibt zwei Urnenwahllokale: Das Wahllokal Neuhofen ist im Dorfgemeinschaftshaus Neuhofen untergebracht und der Wahlbezirk Postmünster (für die früheren Wahlbezirke Gangerbauer, Schalldorf und Postmünster) gibt seine Stimme in der Schule Postmünster (Pausenhalle) ab. Bitte beachten Sie, dass das Fotografieren oder Filmen in der Wahlkabine gesetzlich verboten ist.
Nach Schließung der Wahllokale treten die jeweiligen Wahlvorstände zur Stimmauszählung zusammen. Nach ein paar Stunden Arbeit wird dann das Wahlergebnis von der Gemeinde an das Wahlbüro im Landratsamt übermittelt.
Gehen Sie wählen, in Wahllokal oder per Briefwahl, und machen Sie von Ihrem Stimmrecht für eine lebendige Demokratie Gebrauch!