Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege stellt pflegenden Angehörigen eine Million FFP2-Schutzmasken kostenfrei zur Verfügung.
Je drei Schutzmasken werden ab sofort von der Gemeindeverwaltung an die jeweilige Hauptpflegeperson verteilt, die eine Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung vorlegen.
Das Schreiben können Sie kontaktlos, mit Angabe von Namen und Anschrift der Hauptpflegeperson der Gemeinde zukommen lassen, als Scan per Email an poststelle@postmuenster.de oder in den Briefkasten der Gemeinde. Die Masken werden dann an die Berechtigten versandt.