Die aktuelle Lage hat Auswirkungen auf die Gesellschaft und viele Gewerbetreibende, die in ihrem Handeln und Wirtschaften eingeschränkt werden.
Die Gemeinde Postmünster möchte als Zeichen der Unterstützung, ihren Gewerbetreibenden die Möglichkeit anbieten, die für die Quartale II, III und IV des Jahres 2020 fälligen Gewerbesteuervorauszahlungen auf Antrag zu reduzieren.
Für die Gewährung der Reduzierung der Abschläge ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, der von Ihnen an die Gemeinde Postmünster gesandt werden muss. Über Ihren Antrag wird wohlwollend und unbürokratisch entschieden. Wird kein Antrag gestellt, haben die Fälligkeitstermine der Vorauszahlungen unverändert Gültigkeit.
Wir wünschen Ihnen viel Gesundheit und hoffen mit Ihnen auf eine baldige Besserung der Situation. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Hinweis: Diese Information geht den Gewerbesteuerzahlern auch direkt per Brief zu.