Immer wieder wehen an einzelnen Tagen vor dem Rathaus die Flaggen. Dies geschieht natürlich nicht nach dem Zufallsprinzip. Es handelt sich vielmehr um bedeutende Tage der Politik- bzw. Landesgeschichte, an die mit dem Hissen der Flaggen erinnert werden soll. Grundsätzlich hat eine Kommune die Wahl, ob sie eine Dauerbeflaggung wählt oder die Flaggen nur an den bestimmten Tagen wehen lässt. Wir haben uns gegen eine Dauerbeflaggung entschieden, weil zum einen die „besonderen Tage“ dadurch etwas untergehen und zum anderen der Verschleiß an Flaggen durch die dauerhaften Witterungseinflüsse ansteigen würde.
An folgenden Tagen wird beflaggt:
27.01. – Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (halbmast)
01.05. – Tag der Arbeit
09.05. – Europatag
23.05. – Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
17.06. – Jahrestag des 17. Juni 1953
20.07. – Jahrestag des 20. Juli 1944
1. Sonntag im September – Tag der Heimat
03.10. – Tag der Deutschen Einheit
2. Sonntag vor dem 1. Advent – Volkstrauertag (halbmast)
01.12. – Jahrestag des Volksentscheides über die Annahme der Verfassung
Darüber hinaus wird auch bei Kirchenprozessionen oder beim Stauseefest beflaggt. Seitens der Staatsregierung können noch weitere Beflaggungsanordnungen getroffen werden (z.B. beim Tod von verdienten Persönlichkeiten etc.). Diesen Anordnungen müssen zwar nur staatliche und nicht kommunale Stellen Folge leisten. Die Kommunen schließen sich in der Regel aber „freiwillig“ an und beflaggen ebenfalls.